Als Partnerseite bietet Ihnen daspinkewort.de jederzeit eine Auswahl an Fotos und Textlinks zur Vermarktung für Ihre Seite an. Sollten Sie weitere Links oder spezielle Fotos benötigen, kontaktieren Sie bitte unseren Support. Die Links dienen zur Identifizierung Ihrer Webseite und dürfen nicht geändert werden. Partnerkonten, die binnen 90 Tagen keinen Link auf unsere Seite eingebaut haben, werden gelöscht.
Sie verpflichten sich, Links oder Bilder ausschließlich von daspinkewort.de einzusetzen. Individuelle Banner oder Fotos benötigen der Genehmigung von daspinkewort.de in niedergeschriebener Form. Hierzu ist eine E-Mail ausreichend. Sie haben das Recht die Links und Banner auf jeder Ihrer Seiten zu verwenden. Gleichzeitig ist es Ihnen erlaubt, bei dem Einsatz mehrer Ihrer Webseiten (Domains) die gleiche Partner-ID zu verwenden. Der Einsatz von Exitgates, I-Frames, etc. ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm.
Sie erhalten für jedes gekaufte Wort welches ein Kunde auf daspinkewort.de erwirbt und von Ihrem Partnerlink auf daspinkewort.de weitergeleitet wurde, Geld auf Ihr Konto gutgeschrieben. Wir schreiben Ihrem Account den Betrag von 1 € (Einführungsaktion: 2 €) pro Buchstabe bis zu einer Gesamtlänge von 10 Buchstaben, längere Wörter werden mit 2 € (Einführungsaktion: 4 €) pro Buchstabe vergütet. Änderungen dieser Vergütung sind mit vorheriger Ankündigungsfrist von zwei Wochen vorbehalten. Die Ankündigung erfolgt im Falle einer Änderung per E-Mail.
Die endgültige Gutschrift der Umsätze erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Beantragung der Auszahlung. Das Guthaben wird auf ein Bankkonto Ihrer Wahl überwiesen. Die Auszahlung kann nur erfolgen wenn Ihr Account einen Mindestverdienst von 10 € bereits erreicht hat. Gemäß § 19 Absatz 1 UStG über die Besteuerung von Kleinunternehmen, ist daspinkewort.de (Firma: goldinet) von der Umsatzsteuer in allen Positionen befreit.
Das Partnerprogramm kann mit vorheriger Ankündiungsfrist von zwei Wochen beendet werden. Bereits verdientes Guthaben bleibt erhalten, neue Vermittlungen durch Ihren Partnerlink werden im Falle der Beendung allerdings nicht vergütet.
Sollte eine oder mehrere der oben genannten Klauseln gegen gültige Gesetze oder zukünftige Gesetze der Bundesrepublik Deutschland widersprechen, so gilt die gesetzliche Regelung. Alle weiteren Bedingungen bleiben hiervon unberührt.